Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainern
von Georg M. Fuchs; Ausschnitt aus einem Referat anläßlich der DSTV-Jahrestagung '97
1. Trainerinnen und Trainer respektieren die Würde der Sportlerinnen und Sportler. Alle Athletinnen und Athleten werden unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, sozialer und ethnischer Herkunft, Religion, politischer und sonstiger Überzeugung oder wirtschaftlicher Stellung gleich und fair behandelt.
2. Trainerinnen und Trainer bemühen sich, die Forderungen des Sports in Training und Wettkampf mit den Belastungen des sozialen Umfeldes, insbesondere den Anforderungen von Familie, Schule, Ausbildung und Beruf in Einklang zu bringen.
3. Trainerinnen und Trainer bemühen sich um ein pädagogisch verantwortliches Handeln und beachten vor allem folgendes:
• sie geben an die zu Trainierenden alle wichtigen Informationen zur Entwicklung und Optimierung ihrer Leistung weiter;
• sie beziehen die zu Trainierenden bei Entscheidungen, welche diese persönlich betreffen, mit ein;
• sie berücksichtigen bei Minderjährigen immer auch die Interessen der Erziehungsberechtigten;
• sie fördern die Mit- und Selbstbestimmung der ihnen anvertrauten Sportlerinnen und Sportler;
• sie bemühen sich bei Konflikten um offene, gerechte und humane Lösungen;
• sie wenden keine Gewalt - in welcher Form auch immer - gegenüber den ihnen anvertrauten Athletinnen und Athleten an;
• sie erziehen zur Eigenverantwortlichkeit und zur Selbständigkeit der Sportlerinnen und Sportler, auch im Hinblick auf deren späteres Leben.
4. Trainerinnen und Trainer erziehen ihre Sportlerinnen und Sportler darüber hinaus
• zu sozialem Verhalten in der Trainingsgemeinschaft,
• zu fairem Verhalten innerhalb und außerhalb des Wettkampfes und zum nötigen Respekt gegenüber allen anderen in das Leistungssportgeschehen eingebundenen Personen.
5. Das Interesse der Athletinnen und Athleten, ihre Gesundheit, ihr Wohlbefinden und ihr Glück stehen über den Interessen und den Erfolgszielen der Trainerinnen und Trainer. Es wird angestrebt sicherzustellen, daß alle Trainingsmaßnahmen dem Alter, der Erfahrung und dem aktuellen physischen und psychischen Zustand der Sportlerinnen und Sportler entsprechen.
6. Trainerinnen und Trainer verpflichten sich, den Gebrauch von verbotenen leistungsfördenden Mitteln. (Doping> zu unterbinden und Suchtgefahren von den A Athletinnen und Athleten abzuwenden. Die negativen Auswirkungen von Nikotin- und Alkoholgenuß sollten immer wieder deutlich gemacht werden, wobei die Vorbildfunktion der Trainerinnen und Trainer eine wesentliche Rolle spielt